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Sternenkinder
Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten in dieser ganz besonders schwierigen Situation, denn auch die Kleinsten unter uns, haben einen würdevollen und persönlichen Abschied verdient.
Wissenswertes...
01
Bestattung - Rechte & Pflichten
In Mecklenburg-Vorpommern (MV) besteht eine Bestattungspflicht für Sternenkinder (Totgeburten) in der Regel ab einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm. Bei geringerem Gewicht (Fehlgeburten) haben Eltern ein Recht auf Bestattung, aber keine Pflicht.
03
Mutterschutz
In Deutschland besteht seit dem 1. Juni 2025 ein gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW). Frauen haben Anspruch auf 2 bis 8 Wochen Schutzfrist, sowie einen 4-monatigen Kündigungsschutz. Bei Totgeburten (ab 500g oder nach 24. SSW) gelten die vollen Schutzfristen von i.d.R. 14 Wochen.
02
Recht auf Geburtsurkunde
Seit 2013 können Sternenkinder, auch wenn sie unter 500 Gramm wiegen, beim Standesamt als Person beurkundet werden und einen Namen erhalten.
04
Sie sind nicht allein - Statistik
20–30 % der Schwangerschaften gehen verfrüht zu Ende, die meisten Fehlgeburten finden innerhalb der ersten sechs Wochen statt. 5535 Kinder sind im Jahr 2020 insgesamt vor der Geburt oder innerhalb des 1. Lebensjahres (die landläufig zu den Sternenkindern zählen) verstorben, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts, das allerdings nur Kinder über 500 g in der Statistik ausweist.
Abschied &Erinnerung
Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, zu halten und sich aktiv zu verabschieden. Erinnerungsstücke wie Fußabdrücke, Fotos oder Kerzen werden oft von Klinikpersonal oder spezialisierten Fotografen ermöglicht. Sternenwege Bestattungen arbeitet eng mit Vereinen und Künstlern zusammen, die Ihnen dabei helfen Ihre ganz Persönlichen Erinnerungsstücke zu schaffen.







