
Gut zu wissen!
In Deutschland besteht auch dann, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft den Verstorbenen (zum Beispiel bei ungeklärter Todesursache) beschlagnahmt hat, grundsätzlich die freie Bestatterwahl.
Die Polizei war zuerst vor Ort? Hier sind die wichtigsten Punkte:
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Erste Überführung: Wenn die Polizei den oder die Verstorbene beschlagnahmt, beauftragt sie oft einen Bestatter mit der ersten Überführung (z. B. in die Rechtsmedizin).
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Recht auf Wechsel: Angehörige haben das uneingeschränkte Recht, für die eigentliche Bestattung und weitere Versorgung das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens zu wählen, auch wenn ein anderer Bestatter die erste Überführung im Auftrag der Polizei durchgeführt hat.
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Freigabe: Sobald die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen freigibt, kann der gewählte Bestatter die weitere Versorgung übernehmen.
Es ist ratsam, der Polizei oder den Behörden frühzeitig mitzuteilen, welches Bestattungsunternehmen beauftragt werden soll.
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